Bailar es Vivir ist ein Angebot und wird betrieben von Christian Karl Am Hohen Weg 31, 60488 Frankfurt.
Vertragliche Beziehungen zwischen Nutzern dieser Internetseite (www.bailar-es-vivir.de), Interessierten und Teilnehmern an der angebotenen Tanzreise erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.1. Der Nutzer (Kunde) bietet mit seiner schriftlichen/elektronischen Anmeldung (Buchung) gegenüber Bailar es Vivir verbindlich den Abschluss eines Reisevertrages an.
1.2. Das Vertragsangebot kann schriftlich per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) mittels des vorgesehenen „Buchungsformulars“ erfolgen.
1.3. Eine seitens Bailar es Vivir erteilte Eingangsbestätigung stellt noch keine Buchungsbestätigung dar und begründet keinen Anspruch auf das Zustandekommen des Reisevertrages.
1.4. Der Reisevertrag kommt nach Zusendung der Reisebestätigung durch Bailar es Vivir per Post, Fax oder Email an den Kunden zustande. Bailar es Vivir verpflichtet sich gegenüber dem Kunden zur Aushändigung der Reisebestätigung bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss.
1.5. Nimmt der Kunde Buchungen für Mitreisende vor, so steht er für alle Vertragsverpflichtungen der Mitreisende gegenüber Bailar es Vivir wie für seine eigenen ein, wenn er eine ausdrückliche Verpflichtung hierfür übernommen hat.
2.1. Mit Annahme des Angebotes durch Bailar es Vivir wird eine Anzahlung von 30% des Reisepreises sofort zur Zahlung fällig. Die Restzahlung ist bis spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt zu bezahlen, sofern der Sicherungsschein übersandt wurde.
2.2. Erfolgt der Vertragsabschluß kürzer als 4 Wochen vor dem Reisebeginn so ist der Reisepreis sofort mit Zugang der Reisebestätigung fällig.
2.3. Ist der Reisepreis nicht innerhalb der Fälligkeitszeiträume vor Reisebeginn vollständig bezahlt, so ist ein Anspruch auf die Reiseleistung ausgeschlossen
2.4. Zwei Wochen vor Reisebeginn werden die Reisepapiere erstellt und soweit der vollständige Reisepreis eingegangen ist, spätesten 7 Tage vor Reisebeginn versandt.
2.5. Zahlt der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht rechtzeitig, so ist Bailar es Vivir berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten. Der Kunden trägt in diesem Fall die Rücktrittskosten gemäß Ziffer 7. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
3.1. Die vertragliche Leistungspflicht von Bailar es Vivir bestimmt sich ausschließlich nach der Reiseausschreibung in Verbindung mit der Buchungsbestätigung.
3.2. Dritte sind für Bailar es Vivir nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen oder Zusicherungen zu treffen oder Auskünfte zu erteilen die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen. Aussagen und Prospektangaben von Dritten sind für Bailar es Vivir nicht bindend und werden nicht zum Inhalt der Leistungspflicht.
3.3. Bailar es Vivir behält sich ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss Änderung zu erklären.
4.1. Nach Vertragsschluss notwendig werdende Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen sind soweit sie von Bailar es Vivir nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden grundsätzlich zulässig, solange die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtcharakter der Reise nicht beeinträchtigen.
4.2. Bailar es Vivir ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsabweichungen oder Leistungsänderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
4.3. Sind die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet so bleiben Gewährleistungsansprüche unberührt.
5.1. Erhöhen sich nach Abschluss des Reisevertrages die Beförderungskosten (z.b. die Treibstoffkosten) so kann der Reisepreis erhöht werden wie folgt:
a) Betrifft die Erhöhung den jeweiligen Sitzplatz, kann der Erhöhungsbetrag von jedem Reisenden verlangt werden,
b) In allen anderen Fällen werden die pro Beförderungsmittel geforderten zusätzlichen Beförderungskosten proportional der Einzelplatze geteilt. Dieser Erhöhungsbetrag kann von jedem Reisenden verlangt werden.
5.2. Die Erhöhung von Abgaben und Flughafengebühren können von dem Reisenden um den anteiligen Betrag verlangt werden.
5.3. Die Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages können von dem Reisenden um den anteiligen Betrag, um den sich die Leistung verteuert hat verlangt werden.
5.4. Beträgt die Preiserhöhungen mehr als 10 % des Gesamtreisepreises, so ist der Kunde berechtigt gebührenfrei vom Reisevertrag zurück zu treten. Der Kunde kann diesen Anspruch nur unverzüglich nach der Mitteilung von Bailar es Vivir über die Preiserhöhung geltend machen.
6.1. Der Kunde hat vor Reisebeginn das Recht zum jederzeitigen Rücktritt von der Reise. Maßgeblich für die Geltendmachung dieses Rechtes ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Bailar es Vivir.
6.2. Die Rücktrittserklärung ist schriftlich zu erklären.
6.3. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert Bailar es Vivir den Anspruch auf den Reisepreis. Bailar es Vivir hat jedoch, soweit der Rücktritt nicht von Bailar es Vivir zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt Anspruch auf eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis, bzw. dafür dass die Reise nicht mehr anderweitig vermittelbar war oder ist.
6.4. Der Entschädigungsanspruch ist zeitlich wie folgt gestaffelt
bis 90 Tage vor Reiseantritt: 100,– Euro pro
Person
ab dem 89. Tag bis 75. Tag: 15 %
ab dem 74. Tag bis 60. Tag: 25 %
ab dem 59. Tag bis 45. Tag: 40 %
ab dem 44. Tag bis 30. Tag: 50 %
ab dem 29. Tag bis 15. Tag: 60 %
ab dem 14. Tag bis 07. Tag: 70 %
ab dem 06. Tag bis 03. Tag: 80 %
ab dem 02. Tag bis 01. Tag 90 %
am Abreisetag und bei Nichtantritt: 100 %.
6.5. Dem Kunden bleibt der Nachweis keines oder eines wesentlich niedrigeren Schadens nachgelassen.
6.6. Bailar es Vivir behält sich an Stelle der vorstehenden Pauschalen die Geltendmachung eins höheren konkreten Schadens vor. Bailar es Vivir ist dann verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
6.7. Der Kunde wird auf die Möglichkeit des Abschlusses einer eigenständigen Reiserücktrittskostenversicherung, einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit hingewiesen, welche dringend angeraten werden.
6.8. Nimmt der Kunde einzelne ihm ordnungsgemäß angebotene Reiseleistungen aus ihm zurechenbaren Gründen nicht in Anspruch so besteht ein Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises nicht.
7.2. Der Rücktritt ist dem Kunden gegenüber unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise
wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
7.3. Bailar es Vivir ist in der Zeit vom 01.01.2010 bis zum 7. Tag vor Reisebeginn jederzeit zum
Rücktritt und Absage der Reise berechtigt, wenn nicht bis zum 30.12.2009 die
Mindestteilnehmerzahl von 20 Reisenden exl. Reiseleitung und Reisebegleitung erreicht
ist.
7.3. Wird die Reise aus einem der vorgenannten Gründen nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf
den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
7.4. Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich
erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Bailar es Vivir als auch der Reisende
den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann Bailar es Vivir für die bereits
erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine
angemessene Entschädigung verlangen.
7.5. Bailar es Vivir ist verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, den Reisenden
zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte
zu tragen. Im Übrigen gehen die Mehrkosten zu Lasten des Reisenden.
Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf irgendwelche Änderungen (Umbuchungen) besteht nicht.
9.1. Stört der Kunde ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig oder verhält er sich nachhaltig
vertragswidrig kann Bailar es Vivir den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
9.2. Im Falle einer Kündigung gem. 9.1. behält Bailra es Vivir den Anspruch auf den vollständigen
Reisepreis; muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile
anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen
Leistung erlangt werden, einschließlich von den Leistungsträgern erstatteten Beträgen.
10.1. Der Reisende ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich gegenüber der Reiseleitung
anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.
10.2. Bei Gepäckverlust und Gepäckverspätung sind Schäden oder Zustellungsverzögerungen
unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaft
anzuzeigen. Fluggesellschaften können die Erstattungen ablehnen, wenn die Schadensanzeige
nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen
5 Tagen, bei Verspätung innerhalb 14 Tagen nach Aushändigung, zu
erstatten.
10.3. Bailar es Vivir haftet nicht für den Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von
Reisegepäck.
11.1. Die vertragliche Haftung von Bailar es Vivir für Schäden, welche nicht Körperschäden sind, ist
auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, wenn
a) der Schaden des Reisenden weder
vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit Bailar es Vivir für einen dem Reisednen entstehenden Schaden allein
wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
11.2. Die deliktische Haftung von Bailar es Vivir für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt und gilt jeweils je
Reisendem und Reise.
11.3. Bailar es Vivir haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im
Zusammenhang mit Leistungen, welche nur als Fremdleistungen vermittelt werden.
11.4. Ein Schadensersatzanspruch gegen Bailar es Vivir ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen,
als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen
Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden
sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten
Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten
Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
11.5. Bailar es Vivir haftet nach §651 j BGB nicht für Reisebeeinträchtigung,
die auf höhere Gewalt
(Terrorismus, Erdbeben, Sturm, etc.) oder veranstalter- und leistungsfremde Streiks
zurückzuführen sind.
11.6. Bailar es Vivir haftet nicht für eventuelle Ausfälle der Wasser- und Stromversorgung am
Reiseziel und ebenso nicht für die ständige Bereitschaft von Einrichtungen wie z. B. Fahrstühlen,
Schwimmbädern, Klimaanlagen.
12.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines
Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu
machen.
12.3. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn
er ohne
Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
12.4. Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des
Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit einschließlich vertraglicher Ansprüche auf Schmerzensgeld, die
auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung Bailar es Vivir oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Bailar es Vivir
beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger
Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Bailar es Vivir oder auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen von Bailar es Vivir beruhen.
12.5. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem
Jahr.
12.6. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach der
vertraglichen Vereinbarung
enden sollte.
13.1. Es obliegt dem Reisenden selbst sich über die für das Reiseland geltenden Pass- und
Visavorschriften sowie über gesundheitliche Formalitäten (Impfungen) zu informieren. Sollte die
Durchführung der Reise aus Gründen, die auf nicht ordnungsgemäße Reisepapiere
zurückzuführen sind, vereitelt oder behindert werden, so trägt Bailar es Vivir hierfür keine
Haftung. Bailar es Vivir obliegt keinerlei Verpflichtung dem Reisenden gegenüber verbindliche
Informationen erteilen.
13.2. Bailar es Vivir haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den
Zugang notwendiger Visa durch
die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn der Reisende Bailar es Vivir mit der
Besorgung beauftragt hat, es sei denn, Bailar es Vivir hat die Verzögerung zu vertreten.
13.3. Verfügt ein Reisender bei Reiseantritt oder während der Reise nicht über vollständige und
ordnungsgemäße Reisepapiere, so kann er von der Reise ausgeschlossen werden.
13.4. Dem Reisenden obliegt es sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere
Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig selbst zu informieren und diese ggf. einzuholen
13.5. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften
selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der
Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, hat der Reisende zu tragen, ausgenommen sie
sind durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des
Reiseveranstalters bedingt.
Wechselt die in der Reiseausschreibung genannte den Flug ausführende Fluggesellschaft, wird Bailar es Vivir den Kunden unverzüglich über den Wechsel informieren.
15.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Bailar es Vivir findet ausschließlich
deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
15.2. Soweit bei Klagen des Kunden gegen Bailar es Vivir im Ausland für die
Haftung von Bailar es
Vivir dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der
Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden
ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
15.3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von Bailar es Vivir Frankfurt
am Main.
15.4. Für Klagen von Bailar es Vivir gegen den Kunden die Kaufleute,
juristische Personen des
öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Bailar es Vivir
vereinbart.
Die
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages und/oder dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der restlichen
Bestimmungen. Im Falle der Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit oder Nichtigkeit
einer solchen Bestimmung vereinbaren die Parteien eine Wirksame, Durchführbare
nicht Nichtige Bestimmung, welche der Unwirksamen, Undurchführbaren, Nichtigen
Bestimmung wirtschaftlich und inhaltlich am nächsten kommt und zulässig ist.
Reiseveranstalter ist Bailar es Vivir
Christian Karl
Am Hohen Weg 31
60488 Frankfurt.